Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen (inkl. Lieferungen) der Befestigungs- & Verbindungstechnik Erich van Hove beziehen sich auf diese Geschäftsbedingungen.
Etwaigen Gegenbestätigungen widersprechen ich hiermit. Sondervereinbarungen/-absprachen finden nur durch schriftliche Bestätigung der Befestigungs- & Verbindungstechnik Erich van Hove Gültigkeit. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalte ich mir mein Eigentums- und Urheberrecht vor. Meine Preise gelten immer ab Lager. Die Verpackung und der Versand werden gesondert in Rechnung gestellt. In Preisangaben ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten; sie wird gesondert in Rechnung gestellt und getrennt ausgewiesen. Zölle, Untersuchungsabgaben, Währungsausgleich und andere auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende Gebühren sind von dem Besteller zu tragen.

§ 2 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten meine Preise ab Lager ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
„Skonto“ kann nur abgezogen werden, wenn dies von mir ausdrücklich in der Rechnung angegeben wurde. Mit Ablauf von 30 Tagen seit Rechnungserteilung tritt Verzug auch ohne Zahlungserinnerung ein. 

§ 3 Lieferbedingungen

Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen für Lieferverzug, sofern dieser auf einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Ausgeschlossen ist die Haftung für Lieferverzug wegen Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist meine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 4 Gefahrenübergang bei Versendung

Mit der Übergabe an den Paketdienst, Spediteur oder Frachtführer geht die Sachgefahr auf den Besteller über. Sofern mit dem Besteller nicht ausdrücklich anders vereinbart, decke ich für die Lieferung eine Transportversicherung nur insoweit ein, wie ich dies entsprechend kaufmännischer Sorgfalt für erforderlich halte. Für darüberhinausgehenden Versicherungsschutz muss der Besteller selbst sorgen und die Kosten selbst tragen.

§ 5 Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von mir gelieferten Ware bei meinem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist meine Zustimmung einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werde ich die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach meiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist mir stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatz-ansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Einbauarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 6 Waren-/Verpackungsrücknahmen

Eine Warenrücknahme kommt nur bei Produkten in serienmäßiger Ausführung in Frage und erfolgt nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung. Ich bin berechtigt, Kosten der Rücknahme abzuziehen und diese, wenn kein Einzelnachweis möglich ist, mit bis zu 40 % vom Auftragswert zu berechnen. Nicht zurück genommen werden Produkte in Sondergrößen. Transport- und sonstige Verpackungen werden, mit Ausnahme von Paletten und Gitterboxen, nicht zurückgenommen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Ich behalte mir das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus allen Lieferverträgen vor. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder unter Eigentumsverlust zum Einbau zu verwenden. Diese Ermächtigung kann ich widerrufen, wenn mir die Bezahlung der Ware gefährdet erscheint. Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Rücknahme beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ich meine Rechte geltend machen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den mir entstandenen Ausfall.

§ 8 Gerichtsstand und Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist mein Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ich bleibe jedoch berechtigt, den Besteller auch vor dem Gericht seines Geschäfts- oder Wohnsitzes zu verklagen. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Krummhörn, 11.06.2025 (Änderungen vorbehalten)

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